Die Minijobs

Was ist ein Minijob? Wer monatlich durchschnittlich bis zu 538 Euro verdient oder nur für kurze Zeit beschäftigt ist, gilt als Minijobber. Welche Arten von Minijobs es gibt, wie Urlaub, Sozialversicherung und Kündigung geregelt sind sowie vieles mehr, erfahren Sie hier!

Minijob einfach erklärt: Diese Infos solltest du kennen.

Video | 6:10 min

Die meisten Leute haben schon mal nebenbei gejobbt oder kennen zumindest den Begriff. Aber was genau ist ein Minijob? Was sind die Vorteile? Und was für Minijobs gibt es überhaupt? Das und vieles mehr beantwortet dir Marc hier im Video.

+++Zum Stand in unserem Video haben sich folgende Änderungen ergeben+++
Die Abgaben für private Arbeitgeber liegen seit dem 1. Januar 2023 bei 14,94 Prozent. Für gewerbliche Arbeitgeber bei 31,4 Prozent.
Zum 1. Januar 2024 hat sich die Minijob-Grenze von 520 Euro auf 538 Euro monatlich erhöht. Die neue Jahresverdienstgrenze im Minijob liegt nun entsprechend bei 6.456 Euro statt bisher 6.240 Euro.

Mythos Rentenversicherung: Wir klären auf

Rentenversicherung beim Minijob bringt doch nix. Lieber gleich befreien lassen!

Wirklich?

Rentenversicherung beim Minijob bringt doch nix. Lieber gleich befreien lassen!

Das stimmt so nicht. Als rentenversicherungspflichtiger Minijobber können Sie vom vollen Schutz der Rentenversicherung profitieren! Denn die Beschäftigungszeiten aus einem Minijob werden in vollem Umfang auf die Wartezeit für den Rentenanspruch angerechnet und Sie können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen.

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Arbeitsrechte im Minijob

Als Minijobber oder Minijobberin haben Sie dieselben Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bei Mutterschaft oder an Feiertagen und Anspruch auf bezahlten Urlaub. Außerdem gilt auch bei Minijobs – egal ob Minijob mit Verdienstgrenze oder kurzfristige Beschäftigung – der Mindestlohn.

Arbeitsrechte im Minijob

Minijobs für besondere Beschäftigungsgruppen

Bei manchen Personengruppen gelten besondere Regelungen in Bezug auf Minijobs. Azubis beispielsweise können keine Minijobber sein. Praktikantinnen und Praktikanten hingegen schon – aber nur, wenn sie ein freiwilliges Praktikum machen, das die Voraussetzungen für Minijobs erfüllt.

Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erhalten verschiedene Sonderzahlungen von ihrem Arbeitgeber. Daher muss hier bei der Berechnung des regelmäßigen Verdienstes aufgepasst werden. Bei Tagespflegepersonen wiederum ist es entscheidend, ob sie selbstständig oder abhängig beschäftigt sind. Denn nur eine abhängige Beschäftigung kann ein Minijob sein. Geflüchtete dürfen Minijobs nur dann ausüben, wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben.

Erfahren Sie mehr zu diesen und weiteren Sonderfällen bei Minijobs!

Sonderfälle

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