Geringfügigkeits-Richtlinien für Minijobs

Die Geringfügigkeits-Richtlinien bilden die Grundlage für alle Regelungen, die Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin rund um Minijobs zu beachten haben. Hier können Sie sich die aktuelle Version herunterladen.

Das enthalten die Geringfügigkeits-Richtlinien

Die Geringfügigkeits-Richtlinien enthalten alle Regelungen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für Minijobs zu beachten sind. Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin finden Sie hier Informationen zu den zwei Arten von Minijobs, deren versicherungsrechtlicher Beurteilung, den verschiedenen Meldungen und zu den Abgaben, die Sie zu leisten haben.

Die Geringfügigkeits-Richtlinien werden herausgegeben von

  • der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
  • dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband),
  • der Deutschen Rentenversicherung Bund und
  • der Bundesagentur für Arbeit.

Immer dann, wenn sich Gesetze oder Rechtsauffassungen ändern, werden die Geringfügigkeits-Richtlinien angepasst und neu veröffentlicht.

Geringfügigkeits-Richtlinien 2022

Hier können Sie sich die vorhergehenden Richtlinien von August 2022 herunterladen.

Geringfügigkeits-Richtlinien 2021

Hier können Sie sich die vorhergehenden Richtlinien von Juli 2021 herunterladen.

Rundschreiben und Verlautbarungen

Neben den Geringfügigkeits-Richtlinien veröffentlichen die Spitzenverbände der Sozialversicherung auch regelmäßig Rundschreiben dazu, wie gesetzliche Regelungen in der Praxis umgesetzt werden sollen. Diese stellen wir Ihnen als Downloads zur Verfügung.

Zu den Rundschreiben