Minijob-Zentrale

 




Übermittlung neuer Dauer-Beitragsnachweise erforderlich

Auf Grund der zum 1. Januar 2012 wirksam werdenden Beitrags- bzw. Umlagesatzänderungen verlieren die vor diesem Zeitpunkt übermittelten Dauer-Beitragsnachweise ihre Gültigkeit.

Sofern Arbeitgeber am Dauerbeitragsnachweis-Verfahren teilnehmen, ist es erforderlich, ab dem Beitragsmonat Januar 2012 einen neuen Dauer-Beitragsnachweis mit aktuellen Werten zu übermitteln.

Für den Fall, dass für den Monat Januar 2012 kein neuer Dauer-Beitragsnachweis vorliegt, rechnet die Minijob-Zentrale den bisher gültigen Dauer-Beitragsnachweis aus dem Beitragsmonat Dezember 2011 eigenständig um und schreibt diesen ab dem Beitragsmonat Januar 2012 mit den umgerechneten Werten fort. Die Umrechnung umfasst die Senkung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung und die Erhöhung des Umlagesatzes U1.

Für den Fall, dass Arbeitgeber die Beiträge selbst überweisen (Selbstzahler) und zu diesem Zweck einen Dauerauftrag bei ihrer Hausbank eingerichtet haben, bittet die Minijob-Zentrale daran zu denken, diesen ebenfalls anzupassen.

Alternativ können Arbeitgeber den Vorteil des komfortablen Lastschriftverfahrens (Bankeinzug) nutzen.

Erteilen Arbeitgeber der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung, werden die Beiträge pünktlich zum Fälligkeitstag dem Beitragskonto gutgeschrieben, wodurch garantiert keine Mahngebühren und Säumniszuschläge für verspätete Zahlungen anfallen können.

Die Minijob-Zentrale benötigt für die Teilnahme am Lastschriftverfahren eine ausgefüllte und vom Arbeitgeber unterschriebene Einzugsermächtigung.

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