Neuer Umlagesatz (U1) ab dem 1. Januar 2012
Die Umlage 1 wird erhoben, um die Aufwendungen des Arbeitgebers bei Krankheit des Arbeitnehmers auszugleichen.
Ab dem 1. Januar 2012 wird der Umlagesatz von 0,6 Prozent auf 0,7 Prozent angehoben.
Grundlage für die Kalkulation des Umlagesatzes ist das Verhältnis von Einnahmen und Ausgaben sowie deren voraussichtliche Entwicklung. Während die Einnahmen geringer ausfielen als angenommen, war die Ausgabensteigerung deutlich höher als erwartet. Da die Leistungen in der Arbeitgeberversicherung durch die Umlagen finanziert werden, ist eine Anhebung des Umlagesatzes notwendig.


