Neuer Insolvenzgeldumlagesatz ab dem 1. Januar 2012
Der Einzug der Insolvenzgeldumlage wurde bereits zum 1. Januar 2009 von den Unfallversicherungsträgern auf die Einzugsstellen (Minijob-Zentrale/Krankenkassen) übertragen. Seitdem ziehen die Einzugsstellen die laufenden monatlichen Beiträge für die Insolvenzgeldumlage zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag ein.
Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der Insolvenzgeldumlagesatz 0,04 Prozent.


