Anmelden lohnt sich.
Minijobs im Haushalt: Wer sie anmeldet, zeigt Größe.

Kleine Jobs im Haushalt sind Minijobs. Egal ob Putzhilfe, Gartenarbeit oder Einkaufshilfe: mit dem Haushaltsscheck der Minijob-Zentrale können Sie jeden Minijob ganz einfach anmelden. In wenigen Minuten ist Ihre Haushaltshilfe ein Minijobber und damit automatisch zur Unfallversicherung angemeldet. Als Arbeitgeber profitieren Sie zudem von niedrigen Pauschalbeiträgen und können Ihre Ausgaben steuerlich geltend machen.
Unser Fernsehspot unterstreicht dies auf humorvolle Art, aber sehen Sie selbst !
Mehr Infos: Anmelden lohnt sich. …
Arbeitgeberversicherung
Informationen zum Beitragsnachweis / Absetzung von Erstattungsbeträgen
Die für die Durchführung des Erstattungsverfahrens erforderlichen Mittel werden durch Umlagen von den am Ausgleich beteiligten Arbeitgebern aufgebracht. Die Umlagen U1 und U2 werden zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsabgaben abgeführt. Sie werden im Beitragsnachweis in den Beitragsgruppen U1 bzw. U2 eingetragen.
Erstattungsbeträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) können auf dem Beitragsnachweis in Abzug gebracht werden und so mit fälligen Beiträgen verrechnet werden. Hierfür ist ausschließlich das Eingabefeld „abzüglich Erstattung nach dem AAG“ auf dem Beitragsnachweis vorgesehen.
Mehr Infos: Arbeitgeberversicherung …
Fragen zur Meldung der Unfallversicherungsdaten sowie Höhe der Umlagen
Bochum, 10. Februar 2009
Sollten Sie Fragen zur Meldung der Unfallversicherungsdaten haben, so bitten wir Sie, sich direkt an Ihren Unfallversicherungsträger oder an die BG-Infoline unter der Rufnummer 01805/ 188 088 zu wenden. Für Zeiträume bis Ende 2008 können die Meldungen auch ohne Unfallversicherungsdaten abgegeben werden.
Unsere Umlagesätze in der Arbeitgeberversicherung wurden ab 2009 auf 0,6 vom Hundert in der U1 und 0,07 vom Hundert in der U2 festgesetzt. Die Insolvenzgeld-Umlage beträgt 2009 0,1 vom Hundert.
Mehr Infos: Fragen zur Meldung der Unfallversicherungsdaten sowie Höhe der Umlagen …
Bundesverfassungsgericht kippt Pendlerpauschale
Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
Bundesverfassungsgericht kippt Pendlerpauschale
Das Bundesverfassungsgericht hat die in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007 (StÄndG 2007) seit Januar 2007 geltende Regelung des § 9 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG), wonach Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte erst ab dem 21. Entfernungskilometer als Werbungskosten behandelt werden, wegen Verstoßes gegen das Gebot der Gleichbehandlung mit Urteil vom 9. Dezember 2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08) für unwirksam erklärt. Dies hat zur Folge, dass das zum 31. Dezember 2006 maßgebliche Recht ab sofort wieder Anwendung findet.
Mehr Infos: Bundesverfassungsgericht kippt Pendlerpauschale …