Keine Erhöhung der pauschalen Abgaben für Minijobs
Die Pauschalabgaben sowie die Umlagebeträge (U1 und U2) für geringfügig Beschäftigte sind in 2010 unverändert.
Lediglich die Insolvenzgeldumlage hat sich von 0,1 auf 0,41 Prozent des Arbeitsentgelts erhöht- Privathaushalte sind hiervon nicht betroffen.



