Minijob-Zentrale

 




Vergabe der Betriebsnummer

Für die Abwicklung des Beitragsverfahrens und Meldeverfahrens mit der Minijob-Zentrale benötigen die Arbeitgeber – wie bei anderen Einzugsstellen auch – eine achtstellige Betriebsnummer.

Achtung!
Grundsätzlich erfolgt die Vergabe einer Betriebsnummer durch den Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit.


Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
Kontakt

Postfach 10 18 44

66018 Saarbrücken

Telefon: 01801 66 44 66*

Telefax: 0681 988 429 - 1300

*Festnetzpreis 3,9 ct/min; höchstens 42 ct/min aus Mobilfunknetzen

E-Mail: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de


Beantragung einer Betriebsnummer: Online Antrag der Agentur für Arbeit

Hinweis:

Änderungen in den Adressdaten (Firmierung, Anschrift etc.) sind grundsätzlich unverzüglich dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
In nachfolgenden Ausnahmefällen (vergleiche 1. bis 3.) ist die Stelle zuständig, welche die Betriebsnummer vergeben hat.


Lediglich in folgenden drei Ausnahmefällen ist eine andere Stelle zuständig.

Mit Hilfe der folgenden Fragen lässt sich klären, ob im Einzelfall ein anderer Ansprechpartner als der BNS zuständig ist:

  1. Sie sind Privathaushalt. Sie haben noch nie eine Betriebsnummer erhalten und beschäftigen Arbeitnehmer, die Tätigkeiten im Privathaushalt ausüben, ausschließlich im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (400-Euro-Job)? Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale.

  2. Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Bergbau, Gewinnung von Mineralien, z.B. Kohle u.ä.) oder beschäftigen Arbeitnehmer, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden? Wenden Sie sich bitte an die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Dezernat VII.1.1, 45115 Essen" (Tel.: 0201 384 - 71105 oder - 71106)

  3. Gehört Ihr Betrieb der See-Berufsgenossenschaft an? Wenden Sie sich bitte an die "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Dezernat VII.2.10, Hamburg" (Tel.: 040 30388-1981 od. -1986)

Trifft auf Ihren Betrieb keine der genannten Ausnahmen zu, bitten wir zu beachten, dass die Betriebsnummer beim BNS zu beantragen ist.