Privathaushalte als Arbeitgeber
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Vielen Familien, Singles oder Alleinerziehenden fehlt die Zeit, alle anfallenden Haushaltsarbeiten zu erledigen, wenn sie nach einem langen Arbeitstag im Büro, im Betrieb oder in der Schule nach Hause kommen. Auch ältere Menschen brauchen manchmal Unterstützung. Einkaufen, Aufräumen, Abwaschen, Kochen, Putzen, Staubsaugen und Wäsche bügeln sind mehr als "ein bisschen Haushalt". Der Minijobber übernimmt diese haushaltsnahen Dienstleistungen, die normalerweise Familienmitglieder ausführen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert. Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs, zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung eingeführt. Die Einkommenssteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für haushaltsnahe geringfügige Beschäftigungsverhältnisse um 20 Prozent der entstandenen Kosten (maximal 510 Euro im Jahr). Unter dem Strich kann sich die Anmeldung der Haushaltshilfe sogar lohnen. Berechnen Sie mit Hilfe des Haushaltsscheck-Rechners, wie wenig Minijobs in Privathaushalten tatsächlich kosten!
Die Abgaben werden im sogenannten Haushaltsscheck-Verfahren per Einzugsermächtigung vom Konto des Arbeitgebers von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres.
Mit dem Vordruck "Haushaltsscheck" erfolgt die An- und Abmeldung des Arbeitnehmers für die Sozialversicherung. Der Arbeitgeber füllt den Haushaltsscheck aus und unterschreibt ihn gemeinsam mit dem Minijobber. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck ist für die Minijob-Zentrale die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Er dient zugleich als Einzugsermächtigung für die Abbuchung der fälligen Zahlungen. Der Haushaltsscheck kann online ausgefüllt werden oder telefonisch bei der Minijob-Zentrale angefordert werden.
Einzug der Beiträge zur Unfallversicherung durch die Minijob-Zentrale
Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden zusammen mit den anderen Abgaben von der Minijob-Zentrale eingezogen. Der Beitrag für die Unfallversicherung beträgt bundeseinheitlich 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts. In allen leistungsrechtlichen Angelegenheiten bleibt weiterhin der kommunale Unfallversicherungsträger zuständig.



