Minijob-Zentrale

 




Minijobber in Privathaushalten

[Bochum, 19. April 2010]

Putzen, Einkaufen, Gartenarbeiten – in Privathaushalten gibt es oft vielfältige Aufgaben. Private Arbeitgeber können die erstmalige Anmeldung bei der Minijob-Zentrale mit dem neuen Online-Haushaltsscheck in wenigen einfachen Schritten im Internetvornehmen und ihre Haushaltshilfe damit offiziell zum Minijobber machen, wie „tag“, das Mitgliedermagazin der Knappschaft, in seiner neuesten Ausgabe informiert. Voraussetzung für die Anmeldung eines Minijobbers im Privathaushalt ist ein Verdienst von regelmäßig nicht mehr als 400 Euro im Monat, zudem darf der Arbeitnehmer (Minijobber) nur Tätigkeiten ausüben, die gewöhnlich von einem Familienmitglied erledigt werden könnten. Der neue Online-Haushaltsscheck auf der Internetseite der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de macht eine problemlose Anmeldung möglich: Bei einer Online-Anmeldung sind nur wenige Daten anzugeben, zum Beispiel die Adressdaten, die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers und der Beschäftigungsumfang. Ist der Online-Haushaltsscheck ausgefüllt, kann er einfach per Mausklick abgeschickt werden. Die Minijob-Zentrale erledigt dann alles Weitere.
Mehr Informationen zum Thema Minijobs erhalten Sie auch am Service-Telefon der Minijob-Zentrale unter 0180 1 200 504* oder 0355 2902-70799.
(*Festnetzpreis: 3,9 Cent/Min. a.d. Mobilfunknetzen max. 42 Cent/Min.)

Presseinformation
der Minijob-Zentrale
Pressesprecherin: Susanne Heinrich
Tel.: 0234-304-82100
Fax: 0234-304-82060
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