Minijob-Zentrale

 




Maschinelle Übermittlung von Anträgen auf Erstattung bei Krankheit oder Mutterschaft

Ab dem 1. Januar 2010 haben Arbeitgeber die Möglichkeit, am maschinellen Datenaustausch für das Erstattungsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teilzunehmen.

Dieses neue elektronische Verfahren wird für alle Arbeitgeber zunächst optional angeboten. Ab dem 1. Januar 2011 wird der Datenaustausch für alle Arbeitgeber verpflichtend (vergleiche Artikel 7 Absatz 4 in Verbindung mit Artikel 4d Nummer 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen sowie zur Änderung anderer Gesetze vom 21. Dezember 2008).

Für das Erstattungsverfahren gelten die Regelungen des „Gemeinsamen Rundschreibens der Spitzenverbände der Krankenkassen zum Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung AAG“ in seiner jeweils aktuellen Fassung.

Die Nutzung des maschinellen Datenaustausches erfolgt grundsätzlich durch die Datenübertragung mittels zugelassener systemgeprüfter Programme - die Entgeltabrechnungsprogramme -.

Für viele Arbeitgeber bedeutet dies zunächst kleinere Veränderungen.

Vor dem erstmaligen Einsatz sollten Arbeitgeber beim Softwarehersteller in Erfahrung bringen, ob das jeweilige Entgeltabrechnungsprogramm den maschinellen Datenaustausch unterstützt.

Antrag per sv.net

Für Arbeitgeber, die nicht die Möglichkeit haben ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm zu nutzen, ist die Teilnahme am maschinellen Datenaustausch über die kostenfreie Ausfüllhilfe sv.net vorgesehen.

sv.net steht für „Sozialversicherung im Internet“ und ist ein Produkt der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung – ITSG GmbH. Das Programm ist eine elektronische Ausfüllhilfe und ermöglicht den Arbeitgebern u. a. das unkomplizierte Erstellen und die maschinelle Übermittlung von Meldungen und Beitragsnachweisen an die Minijob-Zentrale und zukünftig auch die Übermittlung des Erstattungsantrages.

Die Benutzung von sv.net für das Erstattungsverfahren ist in der Version 10.1 vorgesehen, die voraussichtlich ab 31.03.2010 zur Verfügung stehen wird. Wir werden den konkreten Startzeitpunkt rechtzeitig bekannt geben.