Minijob-Zentrale

 




Beschäftigungen in der Gleitzone zwischen 400,01 und 800,00 Euro

Arbeitnehmer sind in der sogenannten Gleitzone beschäftigt, wenn ihr regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 400,01 Euro und maximal 800,00 Euro liegt. Bei mehreren Beschäftigungen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend.

Während geringfügige Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400,00 Euro im Monat versicherungsfrei bleiben, sind Beschäftigungen in der Gleitzone versicherungspflichtig. Allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Dieser beträgt bei 400,01 Euro ca. 11 Prozent des Arbeitsentgelts und steigt auf den vollen Arbeitnehmerbeitrag von ca. 21 Prozent bei 800,00 Euro Arbeitsentgelt an. Der Arbeitgeber hat dagegen stets den vollen Beitragsanteil zu tragen.

Die Regelung zur Gleitzone gilt jedoch nicht für Auszubildende.

Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt in der Gleitzone begründen grundsätzlich Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Daher ist nicht die Minijob-Zentrale, sondern die jeweilige Krankenkasse des Arbeitnehmers als Einzugsstelle zuständig für die Meldungen zur Sozialversicherung und den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge.