Vorteile für Arbeitgeber
Die Neuregelungen für geringfügige Beschäftigungen bedeuten für Sie wesentlich weniger Bürokratie. Denn die Pauschalabgaben für Minijobs werden nur noch an eine zentrale Stelle entrichtet - an die Minijob-Zentrale.
Die monatliche Höchstgrenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen beträgt 400 Euro.
Bei Minijobs in Privathaushalten zahlen Arbeitgeber niedrigere Pauschalabgaben und können auch noch Steuern sparen: 20 Prozent der Kosten, maximal 510 Euro können jährlich von der Steuer abgesetzt werden.


