Jahreswechsel bringt steuerliche Vorteile für Minijobs in Privathaushalten
[Bochum, 22. Dezember 2008]
Steuerermäßigung für Arbeitgeber von 10 auf 20 Prozent angehoben
Arbeitgeber in Privathaushalten können sich zum Jahresanfang freuen. Ab dem 1. Januar 2009 können diese für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten bzw. 400-Euro- Minijobber im Privathaushalt, anstatt wie bisher 10 Prozent, dann 20 Prozent der Gesamtausgabe von ihrer zu zahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dies sieht das „Gesetz zur Förderung von Familie und haushaltsnahen Dienstleistungen“ vor, dem der Bundesrat am Freitag, 19. Dezember 2008, zugestimmt hat.
Ab dem 1. Januar 2009 zahlen Arbeitgeber für einen geringfügig entlohnten Beschäftigten im Privathaushalt 14,27 Prozent an Abgaben des Minijob-Lohns. Aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung können sie dann 20 Prozent der Gesamtausgaben, allerdings maximal 510 Euro jährlich, direkt von ihrer Steuerschuld abziehen. Damit wurde für die Arbeitgeber ein noch höherer Anreiz geschaffen, ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale anzumelden und somit legal zu beschäftigen.
Beispiel:
Wenn eine Haushaltshilfe beispielsweise 320 Euro im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber dafür pro Monat 45,66 Euro an Abgaben. Rechnet man die steuerlichen Vorteile dagegen, entstehen dem Arbeitgeber monatlich Mehraufwendungen von nur 3,16 Euro. Mithilfe des Haushaltsscheck-Rechners können die genauen Abgaben ermittelt werden. Der Rechner ist unter www.minijob-zentrale.de unter der Rubrik „Privathaushalte als Arbeitgeber“ zu finden.
Weitere Informationen zu „Minijobs im Privathaushalt“ und zur einfachen Anmeldung einer Haushaltshilfe über das „Haushaltsscheckverfahren“ erhält man unter www.minijob-zentrale.de oder am Service-Telefon der Minijob-Zentrale unter 01801 200 504, montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr (zum Ortstarif aus dem Festnetz der Deutschen Telekom).
Presseinformation der Minijob-Zentrale
Pressesprecherin: Susanne Heinrich
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