Häufige Fragen
Insolvenzgeldumlage
- Welche Arbeitgeber sind umlagepflichtig?
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Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Insolvenzfähigkeit verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen.
Von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind jedoch in der Regel folgende Arbeitgeber ausgenommen:
- Bund, Länder und Gemeinden,
- Körperschaften-, Stiftungen-, und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn die Zahlungsfähigkeit durch Bund, Länder oder Gemeinden gesichert ist,
- als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Religionsgemeinschaften und die gleiche Rechtstellung genießende Untergliederungen,
- öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten,
- Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland und
- private Haushalte.



