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Insolvenzgeldumlage

Welche Arbeitgeber sind umlagepflichtig?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Insolvenzfähigkeit verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen.

Von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind jedoch in der Regel folgende Arbeitgeber ausgenommen:

  • Bund, Länder und Gemeinden,
  • Körperschaften-, Stiftungen-, und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist,
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts, wenn die Zahlungsfähigkeit durch Bund, Länder oder Gemeinden gesichert ist,
  • als Körperschaften des öffentlichen Rechts organisierte Religionsgemeinschaften und die gleiche Rechtstellung genießende Untergliederungen,
  • öffentlich rechtliche Rundfunkanstalten,
  • Botschaften und Konsulate ausländischer Staaten in der Bundesrepublik Deutschland und
  • private Haushalte.

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