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Insolvenzgeldumlage

Ist eine Bauherrengemeinschaft umlagepflichtig?

Ja. Bei einer Bauherrengemeinschaft handelt es sich durch den Zusammenschluss von mehreren privaten Bauherren um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Die GbR ist eine juristische Person (Körperschaft) des Privatrechts. Von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind jedoch nur juristische Personen (Körperschaften) des öffentlichen Rechts ausgenommen.

Eine Bauherrengemeinschaft ist somit umlagepflichtig.

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