Häufige Fragen
Insolvenzgeldumlage
- Sind freie Gemeinden bzw. freie Kirchen umlagepflichtig?
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Ja. Freie Gemeinden und Kirchen sind Religionsgemeinschaften, die sich in der Regel durch Mitgliedschaftsbeiträge finanzieren und eingetragene Vereine darstellen. Die Insolvenzgeldumlage ist somit grundsätzlich zu zahlen.
Vereinzelt kann es vorkommen, dass es sich bei einer freien Gemeinde oder Kirche um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt. Sofern hier ein entsprechender Nachweis erbracht wird, ist keine Insolvenzgeldumlage zu zahlen.



