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Insolvenzgeldumlage

Sind Gerichtsvollzieher umlagepflichtig?

Bei einem Gerichtsvollzieher handelt es sich um einen Beamten der Justiz, sein Arbeitgeber ist das jeweilige Bundesland, für das er tätig ist. Beamte gehören generell nicht zu dem Arbeitnehmerkreis, für den vom Arbeitgeber Insolvenzgeldumlage zu zahlen ist.

Tritt ein Gerichtsvollzieher hingegen selber als Arbeitgeber auf, beschäftigt er also Arbeitnehmer auf eigene Rechnung, so hat er die Insolvenzgeldumlage für seine Arbeitnehmer zu zahlen. Dies gilt unabhängig davon, dass dem Gerichtsvollzieher Auslagen im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit von der zuständigen Justizbehörde erstattet werden.

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