Häufige Fragen
Insolvenzgeldumlage
- Sind Körperschaften des Privatrechts (z.B. GmbH, AG) umlagepflichtig?
-
Ja.
- Eingetragene Vereine (e.V.),
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH),
- Aktiengesellschaften (AG) oder
- eingetragene Genossenschaften (e.G.)
sind Körperschaften (juristische Personen) des Privatrechts und somit umlagepflichtig. Von der Zahlung der Insolvenzgeldumlage sind nur Körperschaften des öffentlichen Rechts ausgenommen.



