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Insolvenzgeldumlage

Ist für Praktikanten und Auszubildende die Insolvenzgeldumlage zu zahlen?

Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage auch für Praktikanten und Auszubildende zu zahlen. Erhalten diese jedoch nur ein fiktives oder kein Arbeitsentgelt, ist die Insolvenzgeldumlage nicht zu zahlen.

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