Häufige Fragen
Insolvenzgeldumlage
- Ist für Praktikanten und Auszubildende die Insolvenzgeldumlage zu zahlen?
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Grundsätzlich ist die Insolvenzgeldumlage auch für Praktikanten und Auszubildende zu zahlen. Erhalten diese jedoch nur ein fiktives oder kein Arbeitsentgelt, ist die Insolvenzgeldumlage nicht zu zahlen.



