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Insolvenzgeldumlage

Ist ein Verband umlagepflichtig?

Ja. Ein Verband ist in der Regel eine Gruppe von Einzelpersonen oder Körperschaften aller Art, der sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen hat. Selbst wenn ein öffentlicher Arbeitgeber, wie Bund, Länder oder Gemeinden, mit eingebunden ist, handelt es sich bei dem Verband jedoch nicht um einen öffentlich rechtlichen Arbeitgeber, so dass die Insolvenzgeldumlage zu zahlen ist.

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