Minijob-Zentrale

 




 
 

Geringfügig entlohnte Minijobs

Werden Einkünfte aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen und Einkünfte, die daneben aus Wehr-/Zivildienst, während einer Elternzeit oder als Arbeitsloser vom Arbeitsamt bezogen werden, zusammengerechnet?

Nein; eine Zusammenrechnung erfolgt hier nicht, das heißt, die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei.

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