Häufige Fragen
Geringfügig entlohnte Minijobs
- Werden Einkünfte aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen und Einkünfte, die daneben aus Wehr-/Zivildienst, während einer Elternzeit oder als Arbeitsloser vom Arbeitsamt bezogen werden, zusammengerechnet?
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Nein; eine Zusammenrechnung erfolgt hier nicht, das heißt, die geringfügig entlohnte Beschäftigung bleibt sozialversicherungsfrei.



