Minijob-Zentrale

 




 
 

Geringfügig entlohnte Minijobs

Werden mehrere (geringfügige) Beschäftigungen zusammengerechnet?

Werden gewerbliche geringfügige Beschäftigungen mit solchen in Privathaushalten zusammengerechnet?

Gelten für die geringfügigen Beschäftigungen im Privathaushalt die gleichen Grundsätze wie für geringfügige Beschäftigungen außerhalb von Privathaushalten?

Kann neben dem Bezug einer Rente eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden?

Wann liegt eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vor?

Ist bei der Verdienstgrenze von 400 Euro von den Brutto- oder Nettoeinnahmen des Beschäftigten auszugehen?

Werden steuerfreie Aufwandsentschädigungen bei der Prüfung der Verdienstgrenze berücksichtigt?

Werden Einkünfte aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen und Einkünfte, die daneben aus Wehr-/Zivildienst, während einer Elternzeit oder als Arbeitsloser vom Arbeitsamt bezogen werden, zusammengerechnet?

Darf die Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten werden?

Welche Abgaben fallen bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung für den Arbeitnehmer bzw. für den Arbeitgeber an?

Welche Unterscheidung gibt es bei geringfügigen Beschäftigungen?