Häufige Fragen
Minijobs in Privathaushalten
- Fällt auch die Erledigung von Einkäufen und Botengängen sowie die Begleitung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen außerhalb der Wohnung unter die Definition haushaltsnaher Dienstleistungen in privaten Haushalten?
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Ja; grundsätzlich gilt im Sozialversicherungsrecht alles als haushaltsnahe Dienstleistung, was im Einzelfall von einem Mitglied der Familie erledigt werden kann, also auch Einkäufe, Botengänge oder die Begleitung der genannten Personen außerhalb des Haushalts.



