Häufige Fragen
Minijobs in Privathaushalten
- Gelten auch handwerkliche Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen?
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Handwerkliche Tätigkeiten gehören im Sozialversicherungsrecht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, sofern diese gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden können.



