Minijob-Zentrale

 




 
 

Kurzfristige Minijobs

Welche Abgaben fallen bei einer kurzfristigen Beschäftigung im Privathaushalt für den Arbeitnehmer bzw. für den Arbeitgeber an?

Arbeitnehmer zahlen keine Abgaben - das Arbeitsentgelt unterliegt jedoch grundsätzlich der Steuerpflicht.

Der Arbeitgeber hat das Arbeitsentgelt entweder nach den Merkmalen der Lohnsteuerkarte oder unter bestimmten Voraussetzungen pauschal mit 25 Prozent zu versteuern.

Des Weiteren sind pauschal 1,6 Prozent des Arbeitsentgelts zur gesetzlichen Unfallversicherung an die Minijob-Zentrale zu entrichten. Hinzu kommen ggf. die Insolvenzgeldumlage und Umlagebeträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Ausgleichsverfahren bei Krankheit / Mutterschaft).

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