Häufige Fragen
Meldeverfahren
- Dürfen über andere Weiterleitungsstellen (AOK, BKK, IKK) maschinelle Meldungen seitens des Arbeitgebers zur Weiterleitung an die KBS abgesetzt werden?
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Nein. Die Meldungen sind immer an die zuständige Einzugsstelle zu senden.



