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Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Wann tritt bei Überschreiten der Zeitgrenze Versicherungspflicht ein?

Sofern die kurzfristige Beschäftigung entgegen der ursprünglichen Erwartung die Zeitgrenze überschreitet, tritt Versicherungspflicht vom Tag des Überschreitens an ein. Stellt sich bereits vor Erreichen der Zeitgrenze heraus, dass die Beschäftigung länger andauern wird, so beginnt die Versicherungspflicht bereits mit dem Tag, an dem das Überschreiten erkennbar wird.

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