Minijob-Zentrale

 




 
 

Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Tritt Versicherungspflicht ein, wenn ein Beschäftigter neben seiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausübt?

Nein; neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung kann eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt werden, ohne dass es zu einer Zusammenrechnung mit der Hauptbeschäftigung kommt.

Für diese Nebenbeschäftigung zahlt der Arbeitgeber Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,77 Prozent, bei Minijobs in Privathaushalten sind es 14,27 Prozent.

Abgabenübersicht

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