Häufige Fragen
Versicherungspflicht bzw. -freiheit
- Besteht Versicherungspflicht, wenn mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden und nach Zusammenrechnung die Entgeltgrenze von 400 Euro nicht überschritten wird?
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Nein; wird die Arbeitsentgeltgrenze von 400 Euro trotz Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen nicht überschritten, besteht weiterhin Versicherungsfreiheit.



