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Versicherungspflicht bzw. -freiheit

Sind bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung einer von einem Studenten ausgeübten Beschäftigung Besonderheiten zu beachten?

Ja; in der Rentenversicherung besteht Versicherungsfreiheit nur, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. In allen anderen Zweigen der Sozialversicherung besteht dem gegenüber in der vorlesungsfreien Zeit generell Versicherungsfreiheit. Die Beschäftigung eines Studenten während des Semesters bleibt auch dann noch versicherungsfrei, wenn er die Beschäftigung an nicht mehr als 20 Stunden in der Woche ausübt (unabhängig vom Arbeitsverdienst).

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