Häufige Fragen
Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
- Sind für geringfügig Beschäftigte Umlagebeiträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zu entrichten?
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Am Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber mit maximal 30 Beschäftigten teil.
Am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/ Mutterschaft (U2) nehmen grundsätzlich alle Arbeitgeber teil.
Weil der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses entsteht, ist die Umlage 1 nur dann zu entrichten, wenn das Beschäftigungsverhältnis auf mehr als vier Wochen angelegt ist.
Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis bei einem Arbeitgeber von vornherein auf bis zu vier Wochen befristet ist und damit aufgrund der kurzen Dauer kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entstehen kann, sind keine Umlagebeiträge U1 zu entrichten.
Mehr Infos:
Arbeitgeberversicherung Krankheit/Mutterschaft



