Häufige Fragen
Abgaben des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers
- Wie sind die Pauschalbeiträge und Abgaben für Minijobs zu zahlen?
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Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung (inklusive Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen und Pauschsteuer) ist es, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Die Einzugsermächtigung kann beim Service-Center der Minijob-Zentrale angefordert werden und wird ausgefüllt an die Minijob-Zentrale zurückgesendet bzw. gefaxt. Die Beiträge können aber auch auf eines der Konten der Minijob-Zentrale überwiesen werden.



