Minijob-Zentrale

 




 
 

Renten- und Krankenversicherung

Sind die Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung grundsätzlich für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten zu zahlen?

Sind die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung grundsätzlich für alle geringfügig entlohnten Beschäftigten zu zahlen?

Wie sind die Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen?

Erwirbt der Arbeitnehmer Leistungsansprüche aus den gezahlten Pauschalabgaben?

Kann der Arbeitnehmer auch vollwertige Rentenansprüche erwerben (Beitragsaufstockung)?

Gibt es einen Mindestbetrag bei der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge zu beachten?

Kann der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit auch für die Vergangenheit erklären?

Kann der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit zeitlich befristet werden?

Erwerben auch Minijobber in Privathaushalten Leistungsansprüche aufgrund der Pauschalabgaben?

Besteht die Möglichkeit der Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge auch für Minijobs in Privathaushalten?