Für einen fitten Garten: Minijobber anmelden und den Sommer genießen
Sommerzeit ist Erholungszeit. Wer eine Gartenhilfe beschäftigt, kann die Seele baumeln lassen oder auch beruhigt in den Urlaub fahren.
Wichtig ist jedoch, dass der Pflanzensitter gut abgesichert ist. Meldet der Privathaushalt seine Hilfe bei der Minijob-Zentrale an, ist er auf der sicheren Seite, falls diese einen Unfall hat.
Und steuerlich rechnet sich das ganze auch.
Rasen mähen, Hecke schneiden, Pflanzen gießen: In der warmen Jahreszeit fällt jede Menge Gartenarbeit an. „Ein Gartenhelfer kann in den Sommermonaten bei vielen Tätigkeiten unterstützen. Und wenn der Jahresurlaub ansteht, sind die Pflanzen in guten Händen“, sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. Wer regelmäßig einen Arbeitnehmer im Privathaushalt beschäftigt, sollte ihn jedoch in jedem Fall als 400-Euro-Minijobber anmelden. „Nur so wird er automatisch zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet und der Arbeitgeber ist vor finanziellen Ansprüchen abgesichert, falls der Gartenhelfer sich verletzt.“ Die Anmeldung einer Hilfe im Privathaushalt funktioniert ganz unkompliziert. Einfach ein einseitiges Formular ausfüllen, den so genannten Haushaltsscheck, und anschließend per Post an die Minijob-Zentrale senden. Sie nimmt dem Arbeitgeber alles Weitere ab, berechnet unter anderem die Abgaben und zieht sie automatisch ein. Noch schneller geht es mit dem Online-Formular, das Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und abschicken – fertig.
Verdient der Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro monatlich, müssen Arbeitgeber im Privathaushalt für die Anmeldung ihrer Hilfe kaum tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen nur geringe Pauschalabgaben, die sie bei der Steuer geltend machen können. Mit dem Haushaltsscheck-Rechner lässt sich der attraktive finanzielle Vorteil schnell ermitteln.
Mehr Informationen zur Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt gibt es beim Service-Center unter 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min; höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen) oder unter Privathaushalte als Arbeitgeber.
Wichtig ist jedoch, dass der Pflanzensitter gut abgesichert ist. Meldet der Privathaushalt seine Hilfe bei der Minijob-Zentrale an, ist er auf der sicheren Seite, falls diese einen Unfall hat.
Und steuerlich rechnet sich das ganze auch.
Rasen mähen, Hecke schneiden, Pflanzen gießen: In der warmen Jahreszeit fällt jede Menge Gartenarbeit an. „Ein Gartenhelfer kann in den Sommermonaten bei vielen Tätigkeiten unterstützen. Und wenn der Jahresurlaub ansteht, sind die Pflanzen in guten Händen“, sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. Wer regelmäßig einen Arbeitnehmer im Privathaushalt beschäftigt, sollte ihn jedoch in jedem Fall als 400-Euro-Minijobber anmelden. „Nur so wird er automatisch zur gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet und der Arbeitgeber ist vor finanziellen Ansprüchen abgesichert, falls der Gartenhelfer sich verletzt.“ Die Anmeldung einer Hilfe im Privathaushalt funktioniert ganz unkompliziert. Einfach ein einseitiges Formular ausfüllen, den so genannten Haushaltsscheck, und anschließend per Post an die Minijob-Zentrale senden. Sie nimmt dem Arbeitgeber alles Weitere ab, berechnet unter anderem die Abgaben und zieht sie automatisch ein. Noch schneller geht es mit dem Online-Formular, das Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und abschicken – fertig.
Verdient der Arbeitnehmer nicht mehr als 400 Euro monatlich, müssen Arbeitgeber im Privathaushalt für die Anmeldung ihrer Hilfe kaum tiefer in die Tasche greifen. Sie zahlen nur geringe Pauschalabgaben, die sie bei der Steuer geltend machen können. Mit dem Haushaltsscheck-Rechner lässt sich der attraktive finanzielle Vorteil schnell ermitteln.
Mehr Informationen zur Beschäftigung von Minijobbern im Privathaushalt gibt es beim Service-Center unter 01801 200 504 (Festnetzpreis 3,9 ct/Min; höchstens 42 ct/Min aus Mobilfunknetzen) oder unter Privathaushalte als Arbeitgeber.



