Minijob-Zentrale

 




Bankverbindungen / Fälligkeit

Einzugsermächtigung

Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass die Beiträge fristgerecht abgebucht werden. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, die Einzugsermächtigung ausgefüllt an uns zurückzusenden bzw. zu faxen. Das Formular finden Sie im Download-Center in der Rubrik "Formulare und Anträge".

Überweisung

Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können die Beiträge auch auf eines der nachstehend genannten Konten überwiesen werden.

KontonummerBankleitzahlIBANBIC / SWIFT-CODE
Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, bitten wir im Verwendungszweck an erster Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben!
Commerzbank Cottbus
1 566 066180 400 00DE86180400000156606600COBADEFF180
Deutsche Bank Cottbus
5 110 382120 700 00DE60120700000511038200DEUTDEBB180
Dresdner Bank Cottbus
187 822 000180 800 00DE19180800000187822000DRESDEFF180
SEB Essen
1 828 141 200360 101 11DE03360101111828141200ESSEDE5F360
WestLB Dortmund
666 644440 500 00DE55440500000000666644WELADEDD


Fälligkeit

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, ausgeübt worden ist oder als ausgeübt gilt. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Zu diesem Termin wird auch eine eventuelle Überzahlung ausgeglichen.

Als Tag der Zahlung gilt grundsätzlich der Tag der Wertstellung zugunsten der Minijob-Zentrale. Bei rückwirkend vorgenommener Wertstellung gilt der Buchungstag der Minijob-Zentrale als Tag der Zahlung.

Bei der bargeldlosen Zahlung der Beiträge kommt es somit für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf die Wertstellung bzw. den Buchungstag zugunsten der Minijob-Zentrale an.

In der folgenden Übersicht finden Sie die Termine für die letztmögliche Einreichung von Beitragsnachweisen bei der Minijob-Zentrale sowie die Termine, an denen die Beiträge fällig sind.


Termine für das Jahr 2010
MonatJan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)27.24.29.28.27.28.
letztmögliche Einreichung des Beitragsnachweises*24.21.24.25.24.23.

MonatJul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)28.27.28.27.26.28.
letztmögliche Einreichung des Beitragsnachweises*25.24.23.24.23.22.

*letztmöglicher Termin bedeutet, dass der Beitragsnachweis auch bereits eher, also beispielsweise am Vortag oder dem letzten, davor liegenden Arbeitstag eingereicht werden kann, wenn der letztmögliche Termin für Sie kein Arbeitstag ist (z.B. Samstag, Sonntag oder Feiertag).


Achtung!
Wir bitten zu beachten, dass die Minijob-Zentrale bei nicht pünktlicher Zahlung gesetzlich verpflichtet ist, für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu erheben.

Damit eine fristgerechte Abbuchung der Beiträge garantiert wird, empfehlen wir Arbeitgebern, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Diese ermöglicht es der Minijob-Zentrale, die zu zahlenden Beiträge fristgerecht per Lastschrifteinzugsverfahren einzuziehen (siehe oben "Einzugsermächtigung").

Des Weiteren ist bei der Beitragszahlung zu berücksichtigen, dass Gutschriften aus dem Ausgleichsverfahren für Arbeitgeber erst nach erfolgter Bewilligung des Erstattungsantrags zur Tilgung der Beitragsschuld berücksichtigt werden können.