Arbeitsrecht
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Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) als Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Arbeitgeber müssen daher insbesondere die folgenden arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten:
- Gleichbehandlung
- schriftlicher Arbeitsvertrag/ Niederschrift der vereinbarten wesentlichen Arbeitsbedingungen
- Erholungsurlaub
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Entgeltfortzahlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes (MuschG)
- Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
- Sonderzahlungen
- Kündigungsschutz



