Minijob-Zentrale

 




Pauschale Abgaben bei Minijobs

2012Minijobs im gewerblichen Bereich1)Minijobs in Privathaushalten2)kurzfristige Minijobs 3)
1) geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV)
2) geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten nach § 8a SGB IV i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
3) geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV auch i. V. m. § 8a SGB IV
4) bei Verzicht auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen (elektronische Lohnsteuerkarte)
5) das Arbeitsentgelt von kurzfristigen Beschäftigungen ist stets steuerpflichtig - nähere Informationen erhalten Sie bei den Finanzverwaltungen
6) bei einer Beschäftigungsdauer von mehr als 4 Wochen
7) Der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist, und solche juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert, und private Haushalte werden nicht in die Umlage einbezogen.
Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung (KV)13 %5 %keine
Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (RV)15 %5 %keine
Aufstockung der RV-Beiträge Aufstockung durch den Arbeitnehmer bis zum vollen Beitragssatz auf 19,6 % (entspricht einem Arbeitnehmeranteil von 4,6 %) Aufstockung durch den Arbeitnehmer bis zum vollen Beitragssatz auf 19,6 % (entspricht einem Arbeitnehmeranteil von 14,6 %)nein
Einheitliche Pauschsteuer4)2 %2 %keine5)
Umlage 1 (U1)6)
bei Krankheit
0,7 %0,7 %
0,7 %
Umlage 2 (U2)
Schwangerschaft/Mutterschaft
0,14 %0,14 %0,14 %
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherungindividuelle Beiträge an den zuständigen Unfallversicherungsträger1,6 %

individuelle Beiträge an den zuständigen Unfallversicherungsträger

in Privathaushalten 1,6 %

Insolvenzgeldumlage7)0,04 %keine

0,04 %

in Privathaushalten keine