Minijob-Zentrale

 




 
 

Kurzfristige Minijobs

Wann ist vom 2-Monats-Zeitraum und wann von 50 Arbeitstagen auszugehen?

Sofern die kurzfristige Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche ausgeübt wird, ist vom 2-Monats-Zeitraum auszugehen. In den übrigen Fällen ist auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen.

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