Minijob-Zentrale

 




 
 

Meldeverfahren

Welche Vorteile hat das Haushaltsscheck-Verfahren gegenüber dem normalen Beitrags- und Meldeverfahren?

Der Arbeitgeber muss sich nur um die An- und Abmeldung des Minijobbers kümmern. Die wesentliche Erleichterung des Haushaltsscheck-Verfahrens wird bei der Berechnung und Abführung der Beiträge spürbar. Abweichend von der sonstigen Verpflichtung eines Arbeitgebers hat der Privathaushalt keinen gesonderten Beitragsnachweis einzureichen.

Die Minijob-Zentrale berechnet die Beiträge zur Sozialversicherung, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz, den Beitrag zur Unfallversicherung sowie eventuell anfallende Steuern auf Grundlage des gemeldeten Arbeitsentgelts und zieht diese halbjährlich im Lastschriftverfahren ein.

Im Rahmen des Haushaltsscheck-Verfahrens werden die anfallenden Abgaben von der Minijob-Zentrale mittels Lastschriftverfahren eingezogen. Hierzu erteilt der Privathaushalt der Minijob-Zentrale bei erstmaliger Einreichung eines Haushaltsschecks eine Einzugsermächtigung. Der Einzug erfolgt halbjährlich für die Monate Januar bis Juni am 15. Juli des laufenden Kalenderjahres und für die Monate Juli bis Dezember am 15. Januar des Folgejahres.

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