Minijob-Zentrale

 




 
 

Renten- und Krankenversicherung

Kann der Arbeitnehmer auch vollwertige Rentenansprüche erwerben (Beitragsaufstockung)?

Zahlt der Minijobber freiwillig einen bestimmten Eigenanteil zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers dazu, wird einerseits das erzielte Arbeitsentgelt in voller Höhe bei der Ermittlung der Höhe der Rente einbezogen und andererseits werden die Beitragsmonate in vollem Umfang für die Erfüllung der verschiedenen Wartezeiten und für die Aufrechterhaltung des Schutzes im Falle einer Erwerbsminderung berücksichtigt. Zudem werden auch Ansprüche auf Leistungen zur Rehabilitation erworben und die Zugangsvoraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (Riester-Förderung) erfüllt.

Mehr zum Thema:
Aufstockung der Rentenversicherungsbeiträge

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