Häufige Fragen
Renten- und Krankenversicherung
- Kann der Arbeitnehmer seinen Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit auch für die Vergangenheit erklären?
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Der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft. Die Rentenversicherungspflicht beginnt nach dem Tag des Eingangs der schriftlichen Verzichterklärung beim Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer kann auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen.
Bei Aufnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung und Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit wirkt der Verzicht ab Beschäftigungsbeginn, sofern die Erklärung innerhalb von zwei Wochen dem Arbeitgeber zugeleitet wird.
Mehr Information:
Beitragsaufstockung zur Rentenversicherung



