Minijob-Zentrale

 




Bankverbindungen / Fälligkeit

Einzugsermächtigung

Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass die monatlichen Beitragszahlungen pünktlich zum Fälligkeitstag dem Beitragskonto gutgeschrieben werden. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, eine Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden bzw. zu faxen.


Überweisung

Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können die Beiträge auch auf eines der nachstehend genannten Konten überwiesen werden. Dies gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten, da diese ausschließlich im Lastschriftverfahren abgewickelt werden können.

KontonummerBankleitzahlIBANBIC / SWIFT-CODE
Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, bitten wir im Verwendungszweck an erster Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben!
Commerzbank AG, Cottbus
156 606 600180 400 00DE86180400000156606600COBADEFF180
Deutsche Bank AG, Cottbus
5 110 382120 700 00DE60120700000511038200DEUTDEBB180
SEB AG, Essen
1 828 141 200360 101 11DE03360101111828141200ESSEDE5F360
WestLB, Dortmund
666 644440 500 00DE55440500000000666644WELADEDD


Fälligkeit

Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Zu diesem Termin wird auch eine eventuelle Überzahlung ausgeglichen. Als Tag der Zahlung gilt grundsätzlich der Tag der Wertstellung zugunsten der Minijob-Zentrale.

Der Beitragsnachweis ist der Minijob-Zentrale spätestens drei Tage vor der Fälligkeit zu übermitteln.


Fälligkeits- und Einreichungstermine für Beitragsnachweise im Jahr 2012:

Termine für das Jahr 2012
MonatJan.Feb.Mrz.Apr.MaiJun.
Einreichung des Beitragsnachweises24.22.25.23.23.24.
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)27.27.28.26.29.27.

MonatJul.Aug.Sep.Okt.Nov.Dez.
Einreichung des Beitragsnachweises24.26.23.24.25.18.
Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag)27.29.26.29.28.21.


Hinweis:
Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich verpflichtet bei nicht pünktlicher Zahlung für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu erheben.