Bankverbindungen / Fälligkeit
Einzugsermächtigung
Die einfachste und bequemste Art der Beitragszahlung ist, der Minijob-Zentrale eine Einzugsermächtigung zu erteilen. So kann der Arbeitgeber sicher sein, dass die monatlichen Beitragszahlungen pünktlich zum Fälligkeitstag dem Beitragskonto gutgeschrieben werden. Sollten Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, bitten wir Sie, eine Einzugsermächtigung ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden bzw. zu faxen.
Überweisung
Sofern Sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, können die Beiträge auch auf eines der nachstehend genannten Konten überwiesen werden. Dies gilt nicht für Minijobs in Privathaushalten, da diese ausschließlich im Lastschriftverfahren abgewickelt werden können.
| Kontonummer | Bankleitzahl | IBAN | BIC / SWIFT-CODE |
|---|---|---|---|
| Um eine korrekte maschinelle Verarbeitung zu gewährleisten, bitten wir im Verwendungszweck an erster Stelle die Betriebsnummer ohne Vorsätze anzugeben! | |||
| Commerzbank AG, Cottbus | |||
| 156 606 600 | 180 400 00 | DE86180400000156606600 | COBADEFF180 |
| Deutsche Bank AG, Cottbus | |||
| 5 110 382 | 120 700 00 | DE60120700000511038200 | DEUTDEBB180 |
| SEB AG, Essen | |||
| 1 828 141 200 | 360 101 11 | DE03360101111828141200 | ESSEDE5F360 |
| WestLB, Dortmund | |||
| 666 644 | 440 500 00 | DE55440500000000666644 | WELADEDD |
Fälligkeit
Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag sowie die Pauschalabgaben für geringfügig Beschäftigte sind in voraussichtlicher Höhe der Beitragsschuld spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Ein verbleibender Restbeitrag wird zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats fällig. Zu diesem Termin wird auch eine eventuelle Überzahlung ausgeglichen. Als Tag der Zahlung gilt grundsätzlich der Tag der Wertstellung zugunsten der Minijob-Zentrale.
Der Beitragsnachweis ist der Minijob-Zentrale spätestens drei Tage vor der Fälligkeit zu übermitteln.
Fälligkeits- und Einreichungstermine für Beitragsnachweise im Jahr 2012:
| Monat | Jan. | Feb. | Mrz. | Apr. | Mai | Jun. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einreichung des Beitragsnachweises | 24. | 22. | 25. | 23. | 23. | 24. |
| Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag) | 27. | 27. | 28. | 26. | 29. | 27. |
| Monat | Jul. | Aug. | Sep. | Okt. | Nov. | Dez. |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einreichung des Beitragsnachweises | 24. | 26. | 23. | 24. | 25. | 18. |
| Fälligkeitstag (drittletzter Bankarbeitstag) | 27. | 29. | 26. | 29. | 28. | 21. |
Hinweis:
Die Minijob-Zentrale ist gesetzlich verpflichtet bei nicht pünktlicher Zahlung für jeden angefangenen Monat des Zahlungsverzuges einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro nach unten abgerundeten Betrages zu erheben.


