Einführung eines elektronischen Entgeltnachweises – ELENA-Verfahren
Alle Arbeitgeber sind seit dem 1. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, monatlich gleichzeitig mit der Entgeltabrechnung die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten im Rahmen des ELENA-Verfahrens an die Zentrale Speicherstelle (ZSS) zu übermitteln.
| Ausnahme Privathaushalte: Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten (nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch - SGB IV) sind keine Meldungen zu erstatten. |
Die ZSS ist bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV), die von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird, in Würzburg eingerichtet. Dort werden die Daten in verschlüsselter Form gespeichert. Diese enthalten alle für die Berechnung von Sozialleistungen notwendigen Angaben.
Für die Ermittlung der Leistungsansprüche für die Berechnung von Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld werden die im Rahmen von ELENA erhobenen Daten künftig herangezogen.
Weitergehende Informationen zum ELENA - Verfahren
Internet
- Link zur Seite: www.das-elena-verfahren.de
Telefon
- Hotline Telefonnummer: 01805 35362-0 (Festnetzpreis 14 ct/min; andere Preise aus Mobilfunknetzen möglich) von Montag - Freitag 08:00 - 20:00 Uhr
Info-Broschüren
- Allgemein: Das ELENA-Verfahren
- Für Arbeitgeber: Das ELENA-Verfahren für Arbeitgeber
- Für Bürgerinnen und Bürger: Das ELENA-Verfahren für Bürgerinnen und Bürger



