Maschinelle Rückmeldung der Versicherungsnummer
Bei Anmeldungen ohne Versicherungsnummer leiten die Einzugsstellen die vom Rentenversicherungsträger ermittelte und an die Einzugsstelle zurückgemeldete Versicherungsnummer unverzüglich an den Arbeitgeber weiter. Dies erfolgte bislang überwiegend in Papierform.
Seit dem 1. Januar 2010 erfolgt die Rückmeldung der Versicherungsnummer grundsätzlich nur noch in maschineller Form.
Die Versicherungsnummer wird von der Einzugsstelle mit einer E-Mail an den Absender der Anmeldung (z. B. Arbeitgeber, Steuerberater) zurückgemeldet.
Dieser E-Mail ist eine verschlüsselte Datei beigefügt, mit der der um die Versicherungsnummer ergänzte Datensatz Meldungen (DSME) übermittelt wird. Die Arbeitgeber sollen in der Lage sein, die verschlüsselten Sozialdaten anzunehmen und zu entschlüsseln.



