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Insolvenzgeldumlage

Welche Arbeitgeber sind umlagepflichtig?

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Insolvenzfähigkeit verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen.

Ausnahme bilden nur:

  1. der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist,
  2. juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert und
  3. private Haushalte

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