Häufige Fragen
Insolvenzgeldumlage
- Welche Arbeitgeber sind umlagepflichtig?
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Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber unabhängig von der Insolvenzfähigkeit verpflichtet, die Insolvenzgeldumlage zu zahlen.
Ausnahme bilden nur:
- der Bund, die Länder, die Gemeinden sowie Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, bei denen der Bund, ein Land oder eine Gemeinde kraft Gesetzes die Zahlungsfähigkeit sichert und
- private Haushalte



