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Insolvenzgeldumlage

Sind freie Träger umlagepflichtig?

Ja. Als freier Träger wird ein Träger von Sozialhilfe, Jugendhilfe oder anderen Hilfemaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet, der nicht öffentlicher Träger (Bund, Land oder Gemeinde) ist.

Da jedoch nur Arbeitgeber der öffentlichen Hand von der Insolvenzgeldumlage befreit sein können, unterliegen freie Träger der Umlagepflicht.

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