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Insolvenzgeldumlage

Warum sind Landwirte - die für Zeiträume bis 31. Dezember 2008 keine Insolvenzgeldumlage gezahlt haben - seit dem 1. Januar 2009 umlagepflichtig?

Bis zum 31. Dezember 2008 wurde die Insolvenzgeldumlage von den Unfallversicherungsträgern jährlich im Nachhinein erhoben. Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften - mit Ausnahme der Gartenbau-Berufsgenossenschaft - hatten kraft Satzung von einer besonderen Umlage bei landwirtschaftlichen Arbeitgebern für das Insolvenzgeld abgesehen.

Mit der gesetzlichen Neuregelung zur Insolvenzgeldumlage ab 1. Januar 2009, wonach der Einzug der Insolvenzgeldumlage auf die Einzugsstellen für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag übergegangen ist, sind die Satzungsbestimmungen der Berufsgenossenschaften weggefallen. Landwirtschaftliche Betriebe sind seit Januar 2009 wie alle anderen Arbeitgeber - mit Ausnahme der öffentlich rechtlichen Arbeitgeber und Privathaushalte - umlagepflichtig.

Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist kein Privathaushalt im engeren Sinne.

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