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Insolvenzgeldumlage

Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage?

Seit dem 1. Januar 2009 ist die Umlage nach einem Prozentsatz des Arbeitsentgelts (Umlagesatz) zu erheben.

Die Höhe des Umlagesatzes wird durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) festgesetzt. Für das Jahr 2011 war die Insolvenzgeldumlage ausgesetzt (0,0 Prozent). Ab dem 1. Januar 2012 beträgt diese 0,04 Prozent.

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